Podologische Komplexbehandlung
Sie kann von jedem Kunden in Anspruch genommen werden, richtet sich aber in erster Linie an Risikopatienten wie Diabetiker, Rheumatiker, an Patienten mit Durchblutungsstörungen sowie Krebspatienten.
Bei schon bestehenden Schädigungen/Einschränkungen kann der Arzt eine Heilmittelverordnung (Rezept) ausstellen und die podologische Komplexbehandlung kann von den Kassen erstattet werden.
Unsere Praxis rechnet mit allen Kassen ab (gesetzlich und privat).
Der Podologe kann schon früh Veränderungen erkennen und so eine schnelle ärztliche Mitarbeit anregen und einleiten. Die podologische Erstanamnese ist dabei ein Hauptkriterium der Behandlung.
- Fußbad (max. 3 Minuten bei intakter Haut)
- Anamnese = Sicht- und Tastbefund der Füße, Gangbildbeurteilung, Druckstellenanalyse, sensomotorische Testung der Tiefensensibilität
- verletzungsfreies Kürzen der Nägel
- Nagelfalzverhornung entfernen
- Hornhautabtragung (Skalpelltechnik)
- Behandlung geschlossener Schwielen (Wagner Stadium 0)